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Sommerliche Hitze - hohe Temperaturen in der Wohnung als Mangel

Heiße Sommer führen in vielen Wohnungen zu einer kaum erträglichen Hitze. Es kann sich um einen Mangel handeln, den der Vermieter beseitigen muss, auch eine Mietminderung kann möglich sein.

Temperatur in der Wohnung steigt deutlich über 26 Grad - unerträgliche Hitze

Steigt in der Wohnung die Temperatur deutlich über 26 Grad und hält diese Hitze tagelang an, und kann die Hitze nicht durch für Mieter zumutbare Maßnahmen reduziert werden, so kann dies ein Hinweis auf einen Mangel sein, den der Vermieter zu beseitigen hat.

Extreme Temperaturen in der Wohnung - hohe Temperaturen immer ein Mangel?

Es kommt immer auf den Einzelfall an, und dann darauf, ob hohe Temperaturen in der Wohnung noch eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung ermöglichen, bzw. ab wann das nicht mehr der Fall ist.

Pauschal kann nicht gesagt werden, ob bei hohen Temperaturen der Vermieter
- Maßnahmen zum Wärmeschutz
- Schutz vor Sonneneinstrahlung

für die Wohnung durchführen muss, ob überhaupt und ab wann ein zu beseitigender Mangel vorliegt.

Sommerliche Hitze in der Wohnung in Zeiten des Klimawandels

Die Beurteilung, ob hohe Temperaturen in der Wohnung ein Mangel sind, wird in Zeiten des Klimawandels immer schwieriger.

Ob die Miete wegen Hitze in der Wohnung gemindert werden darf, ob der Vermieter zu einer Mangelbeseitigung verpflichtet ist, entscheiden oft die Gerichte.

    Überhitzte Mietwohnung durch Sonneneinstrahlung - Wärmeschutz vom Vermieter?

    Beträgt die Temperatur einer aufgeheizten Wohnung häufig deutlich mehr als 26 Grad Celsius, dann sollte die Frage, ob vom Vermieter Maßnahmen gefordert werden, damit es nicht zu einer unerträglichen Hitze in der Wohnung kommt, mit Hilfe einer Anwältin, eines Anwalts fachlich beurteilt werden.

    Hohe Temperaturen in der Mietwohnung wegen baulicher Mängel

    Bei baulichen Mängeln kann ein Anspruch gegen den Vermieter auf Beseitigung des Mangels bestehen.

    Grundsätzlich muss der Mangel dem Vermieter mitgeteilt werden. Dies sollte dann auch nachweisbar sein. 

    Hinweis


    Ein baulicher Mangel liegt vor, wenn der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik entspricht, insbesondere Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses bzw. der Wohnung galten, nicht eingehalten sind. â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹

    • In solchen Fällen kommt es häufiger zum Rechtsstreit und es werden zur Feststellung eines baulichen Mangels in der Regel Gutachter seitens des Gerichts beauftragt.

    Aufheizung einer Dachgeschosswohnung im Sommer -  Mangel durch Vermieter zu beheben?

    Bei baulichen Mängeln im Bereich des Wärmeschutzes kann dies auch für Dachgeschosswohnungen gelten - aber: 
    Die Gerichte bestätigen für solche Wohnungen seltener den Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels wegen zu hohen Temperaturen.

    • Bei solchen Wohnungen müssen Mieter generell mit einer stärkeren Aufheizung rechnen.
    • Der Vermieter ist nicht in jedem Fall verpflichtet, gegen die Aufheizung einer Dachgeschosswohnung im Sommer Wärmeschutzmaßnahmen vorzunehmen.

    Insofern können oft nur vorliegende eindeutig bauliche Mängel (es wurde gegen Bauvorschriften verstoßen) den Vermieter zur Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen verpflichten.

    Es kann dann sein, dass der Vermieter wegen unerträglicher Hitze handeln muss:
    Hitze, Sonne heizt Wohnung auf - muss der Vermieter handeln? 

      Hinweis


      Ein Vermieter kann nicht gezwungen werden, Wärmeschutzmaßnahmen umzusetzen, die über die baurechtlichen Bestimmungen hinausgehen, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses einzuhalten waren.

      • Liegt aber ein Verstoß gegen die Bauvorschriften vor, dann ist dies ein baulicher Mangel, den der Vermieter beseitigen muss.
      • Muss der Vermieter Wärmeschutzmaßnahmen durchführen, so können Mieter keine von ihnen gewünschte, ganz bestimmte Maßnahme durchsetzen.

      Hitze in der Wohnung - Anspruch des Mieters für Maßnahmen wegen Sonnenschutz

      Mieter müssen beweisen, dass die Temperaturen in der Wohnung unzumutbar sind. Sie haben dann möglicherweise einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, durch eigene Maßnahmen die Temperatur in der Wohnung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, z.B. indem sie eine
      Markise auf dem Balkon anbringen.

      Hat die Wohnung z.B. Außenjalousien, so sind diese im Sommer zum Schutz vor Sonneneinstrahlung zu schließen.

      Mietminderung wegen zu hohen sommerlichen Temperaturen in der Mietwohnung

      Auch eine Mietminderung kommt in Betracht:

      • Eine Mietminderung kann ausgeschlossen sein, wenn es geradezu auf der Hand liegt, dass sich die Wohnung auf Grund der Lage und auch wegen großer Fensterflächen im Sommer erhitzt. 
      • Eine Mietminderung kann nur für die Zeiten der übermäßigen Wärmeentwicklung verlangt werden.
      Hinweis


      Zur Durchsetzung einer Mietminderung (und auch wegen bestehender Rechte zur Mängelbeseitigung) ist die anwaltliche Beratung zu empfehlen!

      Tagelange Sommerhitze in der Wohnung - Protokoll über die Temperaturen führen

      Unerträgliche Raumtemperaturen sollten tageweise (mit Uhrzeiten) in einem Protokoll festgehalten werden, das auch die jeweilige Außentemperatur festhält, und es sollten Zeugen vorhanden sein, die dies bestätigen können. 

      Höhe einer Mietminderung wegen Sommerhitze in der Wohnung

      Die Höhe einer möglichen Mietminderung ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Entschieden wurde z.B. in einem Fall (Amtsgericht Hamburg, AZ  46 C 108/04), dass eine Mietminderung von 20 Prozent (nur in den Sommermonaten) für eine Dachgeschosswohnung möglich ist.

      In diesem Fall lag ein baulicher Mangel vor. Der Vermieter wurde auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit dieser beseitigt wird.


      Redaktion


      Hinweis

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