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Schimmel in der Mietwohnung - Streit wegen Ursache und Beseitigung
Schimmel in der Mietwohnung ist häufig Anlass für Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter.
Immer muss geklärt werden: Ist der Mieter oder der Vermieter für diesen Schaden verantwortlich? Schimmelbefall ist nicht nur unschön - Sporen bei bestimmten Schimmelpilzen gelten als sehr gesundheitsgefährdend.
Manchmal wird Schimmel mit einem vorhandenen Schwarzstaub an Decken und Wänden verwechselt, sogenanntes Fogging:
Fogging - schwarze Ablagerungen an Wänden, Decken der Mietwohnung
Schimmelbefall in der Mietwohnung immer dem Vermieter mitteilen
Zunächst ist sehr wichtig:
- Ein solcher Schaden sollte immer zeitnah dem Vermieter mitgeteilt werden.
Die Schadenmeldung (hier ein Musterbrief: Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung) ist die wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen auf
- Mängelbeseitigung:
Vermieter muss Mietwohnung instandhalten und instandsetzen - Mietminderung:
Mietminderung wegen Mängeln, was beachten? - Schadenersatzansprüche durchsetzen:
Schadenersatz - Als Mieter Schäden ersetzt erhalten - Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages:
Schimmelbefall Wohnung - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
Unabhängig davon, ob der Mieter oder der Vermieter für die Bildung des Schimmels verantwortlich ist:
- Der Vermieter muss grundsätzlich den Schaden beheben - wer die Beseitigung des Schadens dann zu bezahlen hat, das ist abhängig davon, ob den Mieter oder den Vermieter ein Verschulden trifft:
- Schimmel - Wer hat den Schaden zu zahlen, Mieter oder Vermieter?
Bei Schimmelbefall der Wohnung ist die fachliche Beratung sehr zu empfehlen, denn oft sind schnelle Ergebnisse nur mit einem Anwalt zu erreichen.
Schimmel in der Mietwohnung - wie mit dem Schaden umgehen?
Wie Sie als betroffener Mieter in einem solchen Schadenfall vorgehen sollten, ob Ihnen anzuraten ist, zum Beispiel ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, das sollten Sie mit Hilfe eines Anwaltes unbedingt klären.
Wenn Sie überzeugt sind, für den Schimmelbefall nicht verantwortlich zu sein, der Vermieter Schuld hat (bauliche Mängel) und wenn Sie deshalb eine Mietminderung wegen des Schimmelschadens beabsichtigen:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
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