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Eigenbedarfskündigung - Kündigungsschutz für Mieter einer Wohnung

Gegenüber einer Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf kann der gesetzliche Kündigungsschutz helfen.

Eigenbedarfskündigung - hat der Vermieter die Kündigungsfrist korrekt angegeben?

  • Nennt das Schreiben eine Kündigungsfrist, also wann der Mietvertrag enden soll, prüfen Sie, ob die Frist korrekt angegeben ist:
    Ordentliche Kündigung - Wie lange ist Kündigungsfrist für Vermieter? 
  • Prüfen Sie auch, ob in dem Schreiben darauf hingewiesen ist, dass Sie der Kündigung aus sozialen Härtegründen widersprechen können, und ob die gesetzliche Frist für den Widerspruch genannt ist.
    Zur Widerspruchsmöglichkeit siehe unten.
  • Wenn nicht der Vermieter selbst kündigt, sondern eine Verwaltung oder ein Rechtsanwaltsbüro, prüfen Sie, ob eine Originalvollmacht beigefügt ist.

Sie brauchen sich zunächst nicht dazu zu äußern, ob Sie der Kündigung Folge leisten wollen oder nicht. Prüfen Sie sorgfältig die Kündigung, lassen Sie sich beraten:

Verteidigungsstrategien bei einer Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun?

Eigenbedarfskündigung der Mietwohnung - für Mieter kann es eine lange Sperrfrist geben

Möglicherweise gilt eine besondere Sperrfrist, weil Ihre Wohnung erst nach Mietvertragsabschluss in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, oder das Grundstück an mehrere Personen verkauft wurde:
BGH zu Eigenbedarfskündigung, Mieter siegt, Kündigungssperrfrist gilt 

  • Dann darf vor Ablauf der Sperrfrist überhaupt nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, eine Kündigung ist dann unwirksam.
    Die notwendigen Informationen zum Eigentumsübergang und auch wann die Wohnungen Eigentumswohnungen wurden, erhalten Sie beim Grundbuchamt.

Eigentümer, Vermieter muss die Eigenbedarfskündigung sorgfältig begründen

Eigenbedarf - freie oder freiwerdende Wohnungen muss der Vermieter anbieten

Gesetzliches Widerspruchsrecht bei einer Eigenbedarfskündigung

Sie haben ein Recht, der Kündigung aus sozialen Gründen zu widersprechen:

  • Wenn das Kündigungsschreiben einen Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht enthält, schreiben Sie sich unbedingt die dort genannte Frist auf und halten Sie sie ein.

Eigenbedarfskündigung - der Vermieter darf Sie nicht einfach vor die Tür setzen

Wenn Sie nicht ausziehen wollen oder können, und es nicht zu einer Einigung kommt, muss Ihr Vermieter Sie auf Räumung verklagen.

Prüfen Sie die Kündigung in aller Ruhe, lassen Sie sich fachkundig beraten!

Lesetipp:​​

Aufgabe der Mietwohnung - Entschädigung, Abfindung für Auszug 



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