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Abmahnung - Verstoß gegen Mietvertrag der Wohnung
Wurde vom Vermieter eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen mietvertragliche Pflichten geschickt, so ist zu prüfen, ob der erhobene Vorwurf stimmt.
Abmahnung gegen Mieter - Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten - Vorwurf berechtigt?
Häufig erfolgen Abmahnungen aus folgenden Gründen:
Sollen Sie z.B. Lärm verursacht haben, Ihre Miete nicht vollständig oder unpünktlich gezahlt haben, handelt es sich um eine unerlaubte Untervermietung?
Wenn es um Lärm oder andere Belästigungen geht, ist es wichtig, zu klären, ob der Vorwurf zutrifft und Ihnen nachgewiesen werden kann.
Wie als Mieter auf eine Abmahnung reagieren?
- Falls der Vorwurf zutrifft, sollten Sie das beanstandete Verhalten künftig unterlassen.
- Falls der Vorwurf nicht zutrifft, überlegen Sie, ob es Gegenbeweise gibt.
Eine Gegendarstellung sollte sehr genau überlegt werden, jedenfalls nicht ohne rechtliche Beratung erfolgen.
Unberechtigte Abmahnung - können Mieter den Widerruf verlangen? - Wenn es um nicht gezahlte Mieten oder Mietanteile geht, prüfen Sie das genau.
Haben Sie tatsächlich weniger als die vertraglich geschuldete Miete gezahlt?
Sind Sie dazu berechtigt, haben Sie ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht für die laufenden Mietzahlungen?
- Ändern Sie das gerügte Verhalten nicht, dann kann nach einer berechtigten Abmahnung eine Kündigung des Mietvertrages für Ihre Wohnung drohen.
Abmahnung - die Vorwürfe des Vermieters sind eine Übertreibung, stimmen nicht
Möglicherweise ist der Vorwurf auch nur ein bisschen berechtigt, aber Ihrer Ansicht nach nicht voll gerechtfertigt.
Gerade in solchen Fällen müssen Sie berücksichtigen, dass im Streitfall ein Richter vielleicht strengere Maßstäbe anlegt.
Wurde eine Räumungsklage eingereicht, dann erfahren Sie womöglich erst am Ende des Prozesses, dass die Abmahnung berechtigt war, die Kündigung nach Ansicht dieses Richters zu Recht ausgesprochen wurde.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie umgehend eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und klären, was zu tun ist.
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Redaktion
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