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Mängel in der Mietwohnung - Pflichten des Vermieters
Die Pflicht des Vermieters ist es, die Mietwohnung oder das Haus für Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand zur Verfügung zu stellen und für die Nutzung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten.
Mängel in der Mietwohnung - Pflichten des Vermieters
Verletzt der Vermieter die Pflicht, Mietern die Wohnung und mitvermietete Einrichtung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, dann kann das zu Ansprüchen für Mieter führen. Ansprüche können bestehen auf:
- Mangelbeseitigung (Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes),
- Mietminderung (Reduzierung der Pflicht zur Mietzahlung),
- Schadenersatz (Ersatz von Schäden, die dem Mieter durch den Mangel entstanden sind).
​​​​​​​Ist Mietern durch einen Mangel auch noch ein Schaden entstanden, so kann eine Verpflichtung des Vermieters zu Schadenersatz bestehen, aber nur dann, wenn ihn ein Verschulden daran trifft, dass der Schaden entstand.
Wann liegt ein Mangel der Mietwohnung vor, wie können Mieter dies beurteilen?
Entscheidend ist zunächst, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Dazu vergleicht man das, was der Vermieter leisten müsste (Sollzustand) mit dem Zustand, der tatsächlich vorliegt. Ist der Zustand schlechter, und führt das zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung, dann liegt ein Mangel vor. Bei jedem einzelnen Mangel muss das geprüft werden.
- Ganz geringfügige Mängel bleiben allerdings unberücksichtigt.
Anzeige von Mängeln der Wohnung gegenüber dem Vermieter
Weiter ist es notwendig, dass der Vermieter von dem Mangel weiß. Das muss der Mieter nachweisen, deshalb ist eine schriftliche Mangelanzeige dringend zu empfehlen.
Musterbrief - Mängel, Mietminderung für Mietwohnung mitteilen.
Wichtig ist es, frühzeitig Beweise zu beschaffen, so dass auch später noch nachgewiesen werden kann, von wann bis wann ein Mangel bestand, und wie schwerwiegend er den Gebrauch beeinträchtigt hat.
Vom Vermieter verlangen, dass Mängel in der Wohnung, dem Haus beseitigt werden
Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter den Mangel beseitigt.
- Selbst beseitigen sollte der Mieter Mängel nur nach vorheriger Beratung, denn für diese „Ersatzvornahme“ gelten besondere Voraussetzungen.
- Es kann auch eine Klage auf Instandsetzung in Frage kommen.
Einen Überblick über bestehende Möglichkeiten für die Durchsetzung einer Mängelbeseitigung erhalten Sie hier:
Mängel Mietwohnung - keine Reparatur, Instandsetzung durch Vermieter.
Bei Mängeln der Wohnung - Mietminderung, Schadenersatz
Nach dem Gesetz tritt in dem Moment, in dem der Vermieter von einem erheblichen Mangel weiß, eine Mietminderung ein, das heißt Mieter dürften von diesem Zeitpunkt an eigentlich „der Gebrauchsminderung entsprechend“ weniger Miete zahlen.
Mietminderung muss Vermieter nicht genehmigen - gesetzlich möglich.
Mietminderung wegen Mängeln der Mietwohnung, was beachten?
Es ist aber schwierig, einzuschätzen, wie hoch die Mietminderung für einen bestimmten Mangel — oder mehrere Mängel — ist - Mietminderungstabellen geben nur ungefähre Anhaltspunkte. Die Höhe einer möglichen Mietminderung bemisst sich immer am jeweiligen Einzelfall.
Ziehen Mieter zuviel von der Miete ab, dann kann das zum Risiko einer fristgemäßen oder sogar fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands führen.
- Daher sollte vor dem Einbehalt der Miete unbedingt eine fachliche Beratung erfolgen.
Wegen Mängeln der Mietwohnung kann die Zurückbehaltung der Miete möglich sein
Es gibt auch die Möglichkeit, Mietzahlungen zurückzubehalten, um Druck zur Mangelbeseitigung auszuüben.
- Auch hier ist schwer einzuschätzen, wie viel Miete zurückbehalten werden kann, ohne das Risiko einer Kündigung einzugehen. Eine Zurückbehaltung von Mietzahlungen sollte ohne rechtliche Beratung nicht durchgeführt werden.
Es gibt keine Verjährung für die Beseitigung von Mängeln in der Mietwohnung
Der Anspruch für Mieter, auf die Beseitigung von Mängeln, verjährt nicht.
Hier kann es aber eine Rolle spielen, ob der Mieter den Mangel bei der Anmietung kannte oder hätte erkennen müssen:
Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden.
Demgegenüber können Ansprüche auf Mietminderung und auf Schadenersatz durch Verjährung - und in ganz seltenen Fällen durch Verwirkung ausgeschlossen sein.
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