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Angefragter Suchbegriff: gemüse
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Die Bepflanzung eines Balkons durch Mieter gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch  der Wohnung. Daher kann auch Gemüse auf Balkonen gepflanzt werden, wenn sich dies in einem üblichen, normalen Rahmen bewegt. Es kommt aber vor, dass
Manchmal bestehen Unsicherheiten, Zweifel, was vermietet ist, bzw. was Mietern erlaubt ist zu benutzen bzw. mitzunutzen. Nicht immer ergibt sich aus dem Mietvertrag, welche Flächen oder Einrichtungen mitvermietet sind, von Mietern
Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist für Mieter verbindlich - oft enthält eine Hausordnung unwirksame Regelungen, an die sich Mieter dann nicht halten müssen - Beispiele für wirksame und unwirksame Regelungen in einer
Ein Mieter nutzte den Garten eines Mietshauses als Spielplatz für seinen Sohn. Er stellte mobile Spielgeräte auf: Eine Doppelschaukel, ein Klettergerüst mit Rutsche und einen Sandkasten. Der Vermieter des Mehrfamilienhauses wollte
Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das nicht im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ist die
Betriebskosten Gartenteich - müssen Mieter diese bezahlen? Manche Wohnanlagen haben auf dem Grundstück einen Gartenteich, und oft werden die dafür anfallenden Betriebskosten und auch die Wartungskosten in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen Mietern belastet. Im Mietvertrag steht keine Regelung
Wenn der Garten mitgemietet ist, kann der Mieter auch verpflichtet sein, ihn zu pflegen - darf das aber meist nach eigenen Vorstellungen tun. Ein Garten - oder ein Teil einer Gartenfläche - kann zu einer Wohnung im Mehrfamilienhaus oder
Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt der Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht. Auch wenn Sie eine Wohnung im Erdgeschoss mieten, die eine Terrassentür und eine zur Wohnung
Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen. Blumentöpfe auf der Balkonbrüstung sind zu sichern Töpfe auf dem Boden sind möglich, aber andere
Wollen Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz bzw. Sonnenschutz anbringen, so kann es dafür erforderlich sein, die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone der Mietwohnungen haben oft keinen Sichtschutz, auch keinen Sonnenschutz
Den Balkon zu renovieren, zu streichen, zu malern, ist fast immer Sache, die Angelegenheit des Vermieters. Renovierung, Streichen, Malern des Balkons, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen Wenn der Balkon unansehnlich geworden
Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich, was



