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Angefragter Suchbegriff: gemüse
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Die Bepflanzung eines Balkons durch Mieter gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch  der Wohnung. Daher kann auch Gemüse auf Balkonen gepflanzt werden, wenn sich dies in einem üblichen, normalen Rahmen bewegt. Es kommt aber vor, dass
Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen. Blumentöpfe auf der Balkonbrüstung sind zu sichern Töpfe auf dem Boden sind möglich, aber andere
Wer seinen Balkon genießen will, wird ihn nach dem Winter und auch öfter im Verlauf eines Jahres mal reinigen, und vielleicht Blumenkästen frisch bepflanzen. Rücksicht gegenüber den Nachbarn ist dabei angesagt. Putzen des Balkons der
Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen wollen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen Geländer umgeben.
Den Balkon zu renovieren, zu streichen, zu malern, ist fast immer Sache, die Angelegenheit des Vermieters. Renovierung, Streichen, Malern des Balkons, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen Wenn der Balkon unansehnlich geworden
Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich,



