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Angefragter Suchbegriff: gemüse
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Die Bepflanzung eines Balkons durch Mieter gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch  der Wohnung. Daher kann auch Gemüse auf Balkonen gepflanzt werden, wenn sich dies in einem üblichen, normalen Rahmen bewegt. Es kommt aber vor, dass
Wurde ein zum Haus oder zur Wohnung gehörender Garten mitgemietet, dann kann der Mieter verpflichtet sein, den Garten zu pflegen. Mieter nutzt Garten - ist die Gartenpflege vom Mieter auszuführen? Eine Pflicht zur Gartenpflege für Mieter
Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt der Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht. Auch wenn Sie eine Wohnung im Erdgeschoss mieten, die eine Terrassentür und eine zur Wohnung
Wird ein Einfamilienhaus vermietet, das in einem Garten liegt oder zu dem ein Garten gehört, dann gehört grundsätzlich der Garten zur Mietsache, ist mitvermietet, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mieter dürfen den Garten
Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen. Töpfe auf dem Boden sind ohne weiteres möglich, aber andere Aufstellungen auf der Balkonbrüstung müssen
Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen wollen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen Geländer umgeben. Sicher ist
Wer seinen Balkon genießen will, wird ihn nach dem Winter und auch öfter im Verlauf eines Jahres mal reinigen, und vielleicht Blumenkästen frisch bepflanzen. Rücksicht gegenüber den Nachbarn ist dabei angesagt. Putzen des Balkons der
Fällt vom Nachbar Schmutz, z.B.: Grillasche, Zigarettenkippen, Pflanzenreste, Krümel, Haare usw. auf den Balkon oder die Terrasse, dann kann deswegen die Nutzung des Balkons, der Wohnung für Mieter eingeschränkt sein. Ausschütteln von
Den Balkon zu renovieren, zu streichen, zu malern, ist fast immer Sache, die Angelegenheit des Vermieters. Renovierung, Streichen, Malern des Balkons, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen Wenn der Balkon unansehnlich geworden
Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich, was



