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Mietwohnung - Reparaturen, Mängel beseitigen ist Pflicht des Vermieters
Grundsätzlich hat der Vermieter die Verpflichtung, während der gesamten Dauer des Mietvertrags den vertragsgemäßen Zustand einer Mietwohnung zu gewährleisten und zu erhalten, muss Mängel beseitigen und Reparaturen ausführen.
Schäden, Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen
Ist ein Schaden aufgetreten, bestehen wesentliche Mängel in der Wohnung, dann sind die Kosten für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands in der Regel (wenn den Mieter keine Schuld trifft) vom Vermieter zu zahlen.
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
- Eine Ausnahme besteht nur für sogenannte Kleinreparaturen, wenn eine solche Vereinbarung besteht. Bei einer wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel sind solche Kosten, wenn diese während der Mietzeit anfallen, vom Mieter zu zahlen.
Kleinreparaturen - Vereinbarung, Regelung im Mietvertrag gültig? - Die Durchführung, Beauftragung der Kleinreparaturen liegt auch beim Vermieter:
Kleinreparaturen als Mieter beauftragen? Besser nicht!
Mietwohnung muss sich in vertragsgemäßen Zustand befinden
Ansprüche gegen den Vermieter, die sich auf die Erhaltung oder auf die Schaffung eines vertragsgemäßen Zustandes beziehen, können während der Dauer eines Mietvertrages nicht verjähren.
- Der Vermieter hat, auch bei einer Neuvermietung, dafür zu sorgen, dass die Wohnung vertragsgemäß, ohne wesentliche Mängel, ist.
​​​​​​​Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden
Vertragsgemäßer Zustand - Vermieter führt Instandsetzungen, Reparaturen nicht aus
Wenn Reparaturen erforderlich sind, dann müssen Sie dem Vermieter zunächst den Mangel oder die Mängel mitteilen, und sollten ihn mit Fristsetzung auffordern, dass er diese beseitigt.
Ist durch einen Mangel die Nutzung der Wohnung sehr beeinträchtigt, so haben Sie ein Recht auf Mietminderung. Die Mietminderung können Sie bereits im Aufforderungsschreiben für die Mängelbeseitigung ankündigen, sollten dann auch die eingetretene Nutzungsbeeinträchtigung klar beschreiben und die weitere Mietzahlung unter Vorbehalt stellen.
In solchen Fällen sollte eine rechtliche Beratung erfolgen, insbesondere auch zur Höhe einer möglichen Mietminderung.
Reparatur von Mängeln als Mieter in Auftrag geben - Ersatzvornahme durchführen
Eine weitere Möglichkeit für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands besteht über die Möglichkeit einer Ersatzvornahme durch den Mieter, wenn sich der Vermieter in Verzug befindet.
Hierdurch wird es möglich, dass Sie den Mangel selbst beseitigen. Angefallene Kosten könnten Sie z.B. mit der Miete verrechnen oder einklagen.
WICHTIG:
Eine Ersatzvornahme sollten Sie nie ohne anwaltliche Beratung durchführen, damit Fehler vermieden werden.
Mängel - Instandsetzungsklage zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands gegen Vermieter
Es ist möglich, über einen Anwalt eine Klage auf Beseitigung der Mängel zu erheben, wenn der Vermieter sich mit Instandsetzungen schwer tut, keine Mängelbeseitigung durchführt:
Mängelbeseitigung Mietwohnung - Vermieter macht keine Reparatur
- Beachten Sie bei einer Klage: Der Vermieter muss sich auch in diesem Fall in Verzug befinden.
Die Erhebung einer solchen Klage ist besonders dann zu empfehlen, wenn die Mängelbeseitigung erhebliche Kosten verursacht.
Vorschuss für Mängelbeseitigung, Reparatur vom Vermieter verlangen
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