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Todesfall - Eintritt in den Mietvertrag - Kündigung durch Vermieter
Nach dem Tod des Mieters kann der Vermieter ausnahmsweise ein Sonderkündigungsrecht gegenüber demjenigen Mitbewohner haben, der in den Mietvertrag eintritt.
Eintritt, Übernahme des Mietvertrags der Wohnung nach Todesfall des Mieters
- Vor allem Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, andere Familienangehörige, aber auch sonstige Personen können berechtigt sein, in das Mietverhältnis einzutreten.
- Im Regelfall gibt es keine Möglichkeit des Vermieters, das zu beeinflussen.
Der Vermieter kann aber in solchen Fällen das Recht haben, den Mietvertrag (gegenüber der eingetretenen Person) zu kündigen.
- Tritt keine der berechtigten Personen in den Mietvertrag eintritt, kann der Mietvertrag auf die Erben übergehen - auch dann gibt es ein besonderes Kündigungsrecht des Vermieters.
Mieter verstorben, Mitbewohner will Mietvertrag fortsetzen - Kündigung durch Vermieter
- Ist es für den Vermieter nicht zumutbar, das Mietverhältnis mit der Person fortzusetzen, die auf Grund ihres Eintrittsrechts Nachfolger des verstorbenen Mieters für den Mietvertrag der Wohnung werden soll, dann hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.
Fortsetzung Mietvertrag bei Tod des Mieters - Eintritt in Mietvertrag für Vermieter zumutbar?
Ob die Vertragsfortsetzung dem Vermieter unzumutbar ist, er einen wichtigen Grund zur Kündigung hat, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Allgemeine Regeln gibt es dafür nicht.
- Es müssen Gründe in der Person des Eingetretenen sein. Beispiele sind eine persönliche Feindschaft zwischen dem Eingetretenen und dem Vermieter oder anderen Mietern, erhebliche Auseinandersetzungen zwischen ihnen, bevorstehende Störungen des Hausfriedens, frühere schwere Straftaten oder tatsächlich berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Eingetretenen.
- Für solche Gründe muss es immer konkrete und objektive Anhaltspunkte geben, Befürchtungen des Vermieters reichen nicht aus.
Sonderkündigungsrecht bei Tod des Mieters - Kündigung des Vermieters rechtzeitig erfolgt?
Der Vermieter muss von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen innerhalb von einem Monat, nachdem er vom Tod des Mieters und dem Eintritt des Mitbewohners Kenntnis erhalten hat.
- Deshalb kann es wichtig sein, dass Sie nachweisen können, wann der Vermieter vom Tod des Mieters und der Tatsache, dass Sie dort wohnen, erfahren hat. Die entsprechende Mitteilung sollte beweisbar sein.
Geht die Kündigung des Vermieters erst später bei den Erben ein (Zugang spätestens mit Ablauf des Monats), kann sie schon aus diesem Grund unwirksam sein.
Todesfall - welche Kündigungsfrist gilt für das Sonderkündigungsrecht des Vermieters?
Eine wirksame Kündigung beendet den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist von knapp 3 Monaten: Wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats eingegangen ist, dann beendet sie den Mietvertrag bis zum Ende des übernächsten Monats.
Eine Kündigung, die bis zum 3. Werktag im Juni eingeht, beendet den Mietvertrag zum Ende August.
Sonderkündigungsrecht des Vermieters bei Todesfall - Widerspruch gegen Kündigung möglich
- Gegenüber der Kündigung kann der (in den Vertrag eingetretene) Mieter Widerspruch wegen sozialer Härtegründe erheben.
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