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Mängel in der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter
Mängel, die dem Vermieter nachweisbar mitgeteilt sind, und die nicht ganz unerheblich sind, muss der Vermieter beseitigen.
Dabei kommt es nicht darauf an, wie der Mangel entstanden ist, also z.B. durch Abnutzung, durch Naturgewalten, durch Beschädigung seitens eines Fremden, durch Handwerker bei Instandsetzungen oder Reparaturen, durch Mieter selbst, etc.
Hat man als Mieter einen Mangel / Schaden verursacht, dann ist es auch die Aufgabe des Vermieters diesen zu beseitigen - es kann dann natürlich zu einer Kostenforderung kommen:
Mängel Mietwohnung - Vermieter muss für fachgerechte Reparatur sorgen
Auch Kleinreparaturen sollte man als Mieter nicht selbst beauftragen:
Kleinreparaturen beauftragen - Auftrag durch Mieter - Besser nicht!
Beweise für Mängel in der Mietwohnung als Mieter sichern
Es empfiehlt sich Beweise festzuhalten dafür, welcher Mangel vorliegt, und seit wann er vorhanden ist.
- Dann sollten Sie dem Vermieter den Mangel mitteilen, dabei es sollte auch nachweisbar sein, dass der Vermieter Ihre Mangelanzeige erhalten hat.
Sie können dem Vermieter eine Frist setzen, den Mangel zu beseitigen. Die Frist muss „angemessen“ sein.
- Für bedrohliche Mängel kann eine sehr kurze Frist angemessen sein.
Normalerweise muss die Frist dafür ausreichen, dass der Vermieter die Möglichkeit hat, den behaupteten Mangel zu prüfen und eine Firma zu beauftragen (in der Regel vierzehn Tage).​​​​​
Vermieter darf Mängel in der Wohnung des Mieters besichtigen
Selbstverständlich müssen Sie dem Vermieter auch Gelegenheit zur Besichtigung und zur anschließenden Mangelbeseitigung geben und in gewissem Rahmen daran mitwirken. Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden.
Kosten des Mieters für die Mängelbeseitigung hat der Vermieter zu zahlen
Der Vermieter muss Mietern manchmal auch deren Aufwendungen erstatten, z.B. für die Reinigung der Bereiche, in denen die Arbeiten stattgefunden haben, ggf. auch für Maßnahmen für die Schaffung der Baufreiheit, wenn der Mieter diese Arbeiten selbst übernimmt.
- Wollen Sie den Mangel selbst beseitigen(„Ersatzvornahme“), dann müssen Sie dies zuvor ausdrücklich ankündigen.
Es ist zu bedenken, dass der Mangel, wenn er erst einmal selbst beseitigt ist, vielleicht nicht mehr bewiesen werden kann - daher zuvor Beweise für einen bestehenden Mangel sichern - Es kann auch ein Vorschuss für die Mängelbeseitigung verlangt und durchgesetzt werden.
Anspruch auf Mängelbeseitigung während eines laufenden Mietvertrages, während Mietzeit
- Wichtig:
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit verjährt nicht.
Hier kann es aber eine Rolle spielen, ob man den Mangel bei der Anmietung bereits kannte oder hätte erkennen müssen.
In sehr seltenen Fällen kommt in Betracht, dass der Anspruch auf Mangelbeseitigung verwirkt ist.
Anspruch auf Mietminderung wegen der Mängel in der Mietwohnung
Sie haben in der Regel einen Anspruch auf Mietminderung, auch kann als Druckmittel ein weiterer Anteil der Miete zurückbehalten werden, beides ist aber mit Risiken für den Mieter verbunden und sollte ohne rechtliche Beratung nicht durchgeführt werden.
Bei der Feststellung und der Bewertung der Mängel, bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung, und erst recht bei der Mietminderung kommen häufig Fehler vor.
Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch, damit Sie Ihre Ansprüche möglichst durchsetzen können!
Außer der Mangelbeseitigung können Sie in besondern Fällen auch verlangen, dass der Vermieter Schadenersatz leistet, und in extremen Fällen sogar den Mietvertrag kündigen.
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