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Vermieter macht keine Reparatur - Mängel nochmals melden?

Hat der Mieter einen Mangel, bzw. Wohnungsmängel dem Vermieter mitgeteilt, dann muss die Mängelanzeige im Regelfall nicht noch einmal, wiederholt erfolgen, wenn die Zustellung des Schreibens beweisbar ist. Es kann aber auch weitere Situationen geben, in denen eine nochmalige Mängelmitteilung gegenüber dem Vermieter erforderlich ist.

Mängel in der Wohnung melden - dem Vermieter den Mangel beschreiben

Mieter müssen darauf achten, dass ein Mangel gegenüber dem Vermieter genauer beschrieben wird.
Musterbrief Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung
Es ist auch darauf zu achten, dass eine ausreichende Frist für die Reparatur, Beseitigung eines Mangels gesetzt wird.
Mängelbeseitigung Mietwohnung, Frist setzen - Vermieter in Verzug? 

Beispiel für die Beschreibung eines Mangels in der Wohnung:

Ist ein Herd (bei einer mitgemieteten Einbauküche) nicht in Ordnung, dann ist eine Mitteilung an den Vermieter "mein Herd ist nicht in Ordnung" nicht ausreichend.
Die Anzeige des Mangels sollte dann mit einer genaueren Beschreibung des Mangels wiederholt werden, z.B. "die linke obere Kochplatte des Elektroherds ist ausgefallen."

Mängel nochmals melden, weil der Vermieter nicht reagiert

Die wiederholte Anzeige eines Mangels kann erforderlich sein, wenn der Vermieter keine Reaktion zeigt, keine Mängelbeseitigung erfolgt. Dies ist immer erforderlich, wenn es keinen Nachweis gibt, dass die Mangelanzeige den Vermieter erreicht hat:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe 

Eine Wiederholung ist in jedem Falle zu empfehlen, wenn Vermieter (neuer Vermieter) oder die Hausverwaltung wechseln, bevor die Mängelbeseitigung überhaupt in Angriff genommen worden ist -, es kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass der Schaden, Mängel einem neuen Vermieter bekannt sind.

Ist der Zugang der Mängelanzeige beweisbar, und wurde eine ausreichende Frist gesetzt, dann befindet sich der Vermieter in Verzug. Was ist dann zu tun?

Der Vermieter darf vom Mieter gemeldete Mängel in der Wohnung besichtigen

Der Vermieter kann einen mitgeteilten Mangel zum Anlass für eine Besichtigung des Mangels nehmen, er kann auch, je nachdem um was für Mängel es sich handelt, Fachleute, Fieine Firma mit zu der Besichtigung mitbringen:
Besichtigung der Mietwohnung - Mängel als Grund 

Mängel dem Vermieter nochmals melden, wenn sich ein Schaden verändert, verstärkt

Ein wiederholtes Melden eines Mangels ist immer sinnvoll, wenn sich der Mangel oder ein Schaden verstärkt oder verändert oder eine Mängelbeseitigung durch eine Firma nicht zur Behebung des Mangels / der Mängel führt.
Mängelbeseitigung Mietwohnung - trotz Reparatur bleiben Mängel 

Verstärkung, Verschlechterung des Mangels an der Wohnung - Vermieter immer informieren

Hat sich ein Mangel in der Wohnung verschlechtert, so sollte dies zeitnah dem Vermieter mitgeteilt werden. In unserem Beispiel am Mangel eines Elektroherds:

Beispiel

Zunächst wurde der Ausfall einer Herdplatte am Elektroherd gemeldet, dann fällt zusätzlich auch der Backofen aus:

Um dem Vermieter oder der Hausverwaltung klar zu machen, was genau repariert werden muss, ist ein Mangel, sind die Mängel genau zu beschreiben.

  • Die Veränderung des Mangels ist dem Vermieter mitzuteilen.
    Zusätzlich zum Ausfall der bereits gemeldeten Kochplatte (mein Schreiben v. ...), ist jetzt zusätzlich der Backofen ausgefallen. Wir fordern Sie auf, bis zum ... die Reparatur durchzuführen. Andernfalls kommt für mich/uns ggf. eine Ersatzvornahme in Betracht.
    Ersatzvornahme - Auftrag für Reparatur von Mängeln durch Mieter 

Die Veränderung eines Mangels, die Verstärkung eines Schadens, sollte immer dem Vermieter mitgeteilt werden, da sonst sogar Schadenersatzansprüche des Vermieter gegenüber seinem Mieter entstehen können.

Auch bei bereits geltend gemachten Ansprüchen wegen einer Mietminderung
(Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?) - der Anspruch auf eine höhere Mietminderung kann sich bei einer Verschlechterung des dem Vermieter bekannten Mangels erhöhen:
Erhöhung der Mietminderung - gleiche Mängel nochmal melden? 

Veränderung, Verstärkung eines Mangels der Wohnung - höhere Mietminderung für Mieter

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem Mieter wegen Schimmelbefalls zunächst die Miete um 15 Prozent gemindert hatten.

Nach einem Jahr verschlimmerte sich der Befall, der Schaden deutlich. Die Mieter erhöhten den Minderungsbetrag deswegen auf 30 %.

  • Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis, weil er meinte, die Mieter hätten den Mangel nochmals anzeigen müssen. Der Meinung des Vermieters ist das Gericht in diesem Fall nicht gefolgt:
    Wenn der Vermieter den Baumangel kennt, muss der Mieter ihn nicht erneut anzeigen.

Redaktion


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