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Mängelbeseitigung Mietwohnung - Reparatur erfolglos, Mangel besteht
Wenn der Vermieter einen Mangel in Ihrer Wohnung beseitigt, und die Reparatur ohne Erfolg ist, es sich vielleicht sogar um Handwerkerpfusch handelt - was ist zu tun?
Tritt ein Mangel in Ihrer Wohnung auf, dann ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel fachgerecht zu beseitigen:
Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen
Dafür muss der Mangel dem Vermieter mitgeteilt werden:
Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Immer sollte eine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt werden:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
Wenn eine Mietminderung in Betracht kommt, sollten Sie die Mietzahlung unter Vorbehalt stellen: Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Vermieter muss Mängel in der Mietwohnung fachgerecht beseitigen lassen
Der Vermieter muss Mängel in Ihrer Wohnung fachgerecht beseitigen lassen. Dafür muss nicht unbedingt ein Fachhandwerker eingesetzt werden. Sie haben keinen Einfluss darauf, wen der Vermieter beauftragt.
- Sie müssen den Zutritt zu Ihrer Wohnung erlauben, wenn der Mangel besichtigt werden soll und Zutritt zur Mängelbeseitigung gewährleisten, wenn der Beauftragte sich rechtzeitig angemeldet hat, sind aber zur Schaffung der sogenannten Baufreiheit nicht verpflichtet:
Baufreiheit - Müssen Mieter für Handwerker Zimmer räumen?
Kein Erfolg der Reparatur - Was tun, wenn bei der Mängelbeseitigung Handwerker pfuschen?
Wenn Sie feststellen, dass der Beauftragte Ihres Vermieters nicht ordentlich arbeitet, sondern pfuscht, sollten Sie ihn nicht gleich auffordern, zu gehen.
- Sie haben zwar haben das Hausrecht:
Hausrecht des Mieters - Was bedeutet das? Hausverbot aussprechen - Sie müssen sich aber gegen den Vorwurf absichern, Sie hätten die Mangelbeseitigung erschwert oder unmöglich gemacht:
Mängel beseitigen, Reparaturen - Mieter haben Pflicht zur Mitwirkung
Besser ist es, ihn zunächst arbeiten zu lassen, eine Verständigung zu versuchen und ggf. einen Zeugen hinzuzuziehen.
Wenn der Mangel trotz Reparatur nicht beseitigt ist
Sollte der Mangel nicht ordnungsgemäß behoben sein, oder sollte derselbe Mangel kurz darauf wieder auftreten, müssen Sie Ihren Vermieter (nachweisbar) darauf aufmerksam machen und den Vermieter erneut zur Mangelbeseitigung auffordern:
Wiederholt einen Schaden, Mängel Vermieter melden - erforderlich?
- Eventuell kann in Erwägung gezogen werden, die Reparatur selbst zu beauftragen:
Ersatzvornahme - als Mieter Mängel beseitigen, Reparatur beauftragen
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Vermieter nicht die durchgeführten Arbeiten für eine Mängelbeseitigung abnehmen muss. Er muss sich auch anderweitig nicht vergewissern (z.B. beim Mieter fragen), dass der Mangel beseitigt ist:
- Der Mieter ist verpflichtet mitzuteilen, dass die Mangelbeseitigung fehlgeschlagen ist.
Dem Handwerker den Zutritt für Reparatur, Mängelbeseitigung verweigern
Es macht wenig Sinn, einem Handwerker den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verweigern, weil Sie annehmen, dass er (wieder) pfuschen wird.
Der Vermieter kann das als Vertragsverletzung ansehen denn Sie werden nicht beweisen können, dass der Beauftragte den Mangel nicht hätte beseitigen können:
Handwerkern kein Zutritt zur Wohnung erlaubt - Kündigung Mietvertrag
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Aufwendungsersatz - Kosten des Mieters wegen Instandsetzung
Vermieter beauftragt Handwerker, dieser verursacht einen Schaden
Mietminderung - Mängel nicht zu beseitigen, Miete auf Dauer senken
Redaktion
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