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Zimmerlautstärke einhalten - Ruhestörung durch Nachbarn, Mieter
Was unter dem Begriff "Zimmerlautstärke" zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt.
Der Begriff ist dazu da, möglichst einzuordnen und auszuschließen, dass andere (Mitbewohner, Nachbarn usw.) durch Schall und Geräusche, welcher als Lärm empfunden wird, gestört werden.
Einhaltung der Zimmerlautstärke - nicht alle störenden Geräusche sind eine Ruhestörung
Ganz allgemein definiert: Durch Geräusche sollen Mieter von anderen Mietern nicht gestört werden.
Aber ob Geräusche tatsächlich als Ruhestörungen einzuordnen sind, muss von Fall zu Fall geklärt werden. Z.B.: Lärm durch Haushaltsgeräte - Ruhestörung durch Mieter?
- Während der Ruhezeiten sollten Mieter immer darauf achten, dass die Zimmerlautstärke eingehalten wird.
Allgemein übliche Ruhezeiten - Mittagsruhe, Nachtruhe
Eine Definition zum Begriff Zimmerlautstärke
Generell kann gesagt werden, dass Lautstärken, die in einer Nachbarwohnung über einem Wert von ca. 40 Phon (angenähert 40 Dezibel) tagsüber und 30 Phon (angenähert 30 Dezibel) nachts liegen, stets als Überschreitung der Zimmerlautstärke anzusehen sind.
Für die Einordnung von Lautstärken können Sie als registrierter Nutzer unsere Lärmstufentabelle nutzen.
- Häufigen Streit gibt es über laute Musik, Radio hören, fernsehen.
Je nach der Art des Geräuschs, können auch geringere Werte (unter 40 bzw. 30 Phon) als Überschreitung angesehen werden, z.B. wenn ein Nachbar gern die Bässe seiner HIFI-Anlage hört, diese in Nachbarwohungen wummern.
Überschreitung der Zimmerlautstärke in Mietwohnung - Ruhestörung ist zu beweisen
Es wird bei Überschreitungen der Zimmerlautstärke immer darauf ankommen, dies zu beweisen.
Zu empfehlen ist, ein Lärmprotokoll zu führen, auch Zeugen zu haben.
Der Vermieter ist schnell zu informieren. Hier finden Sie einen Musterbrief:
Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren .
Es kann auch eine Mietminderung in Frage kommen.
- Bei einem Streit vor Gericht wird meist ein Gutachter hinzugezogen.
- Das kann eine teure Angelegenheit werden, wenn man dann die Ruhestörung nicht beweisen kann.
Einhalten der Zimmerlautstärke - Baualter des Hauses kann wichtig sein
Für die Feststellung, ob Zimmerlautstärke eingehalten wird, ist auch zu berücksichtigen, zu welcher Zeit das Gebäude errichtet wurde, denn der Schallschutz muss nur dem Standard der seinerzeit geltenden Baubestimmungen entsprechen. Ein Gebäude, das in den 50er Jahren errichtet wurde, ist deutlich hellhöriger, als ein Haus, das in den 90ern gebaut wurde. Wenn normale Geräusche aus der Nachbarwohnung zu hören sind, kann das im direkten Zusammenhang mit dem Alter und der Bauweise eines Hauses stehen. Wie weit dann von den Nachbarn Rücksichtnahme verlangt werden kann, ist schwierig zu klären.
Muss Vermieter für Schallschutz sorgen, damit die Zimmerlautstärke eingehalten werden kann?
Der Vermieter müsste nur dann für zusätzlichen Schallschutz sorgen, wenn das Gebäude entgegen der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Schallschutzbestimmungen gebaut worden wäre, möglicherweise auch bei späteren baulichen Änderungen.
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