Logo

Schimmel in der Mietwohnung - Mitteilung an Vermieter

Hat man Schimmel in der Wohnung entdeckt, dann muss der Vermieter informiert werden, nicht nur telefonisch, sondern immer schriftlich.

Vermieter ist über einen Schimmelbefall der Wohnung zu informieren

Beschreiben Sie, wo der Schimmelbefall ist.

Haben Sie Anhaltspunkte für die Ursache des Schimmels, z.B. eine feuchte Wand, dann sollten Sie dies dem Vermieter gleich mitteilen.

Versuchen Sie nicht, den Schimmelbefall selbst zu beseitigen - dies muss fachgerecht geschehen, und die Ursache muss gefunden und behoben werden - sonst kommt es immer wieder zu Schimmel.

Verwechslung einer Schimmelbildung mit Fogging - Bildung von Schwarzstaub

Vermieter ist verantwortlich für die Schimmelbeseitigung in der Mietwohnung

Der Vermieter ist immer verpflichtet den Schaden zu beseitigen,

  • und zwar unabhängig davon, worin die Ursache des Schimmelbefalls besteht, also auch dann, wenn es sich nicht um einen Baumangel handelt, sondern der Mieter an der Entstehung des Schimmels die Schuld hätte.
    Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietwohnung vertragsgemäß genutzt werden kann:
    Mietwohnung - Reparaturen, Mängel beseitigen, Pflicht des Vermieters
  • Manchmal versuchen Vermieter mit einer oberflächlichen Schimmelbeseitigung das Problem zu beheben. Als Mieter muss man das zunächst zulassen, aber nicht immer wieder dulden, weil das Problem durch eine nicht fachgerechte Beseitigung nicht behoben wird.

Ein Schimmelschaden wurde dem Vermieter mitgeteilt, aber es passiert nichts, was tun?

Besprechen Sie dann die Angelegenheit mit Ihrem Anwalt, ob vielleicht eine Instandsetzungsklage helfen kann, oder eine Ersatzvornahme, wenn der Vermieter in Verzug ist, oder auch eine Feststellungsklage (Höhe Mietminderung feststellen), ein selbständiges Beweisverfahren.

Privatgutachten wegen Schimmelbefall als Mieter beauftragen?

Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob es sinnvoll ist, als Mieter ein Privatgutachten zu beauftragen. Oft ist ein Privatgutachten nicht sinnvoll - die Kosten dafür sind in den meisten Fällen alleine vom Mieter zu bezahlen.

Schimmel in der Wohnung - wer ist für den Schimmel verantwortlich?

Vermieter behaupten oft, dass ein nicht ausreichendes Lüften des Mieters die Ursache für den Schimmel ist. Diese Behauptung des Vermieters reicht nicht,

  • der Vermieter muss beweisen, dass Schimmelbildung nicht durch bauliche Ursachen entstanden ist.

Schimmel, Streit vor Gericht - Vermieter muss angebliche Schuld des Mieters beweisen

Kommt es zwischen Mieter und Vermieter zu keiner Einigung über die Schuldfrage, und wer die Kosten der Schimmelbeseitigung zu tragen hat, dann ist ein Streit vor Gericht unvermeidbar.

Vor Gericht muss der Vermieter beweisen, dass er den Schimmelbefall nicht zu verantworten hat.

  • Grundsätzlich:
    Bei Baumängeln hat der Vermieter die Kosten der fachgerechten Beseitigung des Schimmels zu zahlen.
  • Würde aber ein vom Gericht beauftragter Gutachter feststellen, dass der Mieter schuld ist, dann hätte der Mieter die Kosten zu bezahlen, auch die Kosten des Rechtsstreits.

Weitere Hinweise:

Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung

Die Mitteilung des Mangels gegenüber dem Vermieter ist Voraussetzung für eine mögliche Mietminderung. Kürzen Sie aber besser nicht die Miete.

Wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen sollten:
Mietminderung - Wie Sie die Miete richtig mindern, wie vorgehen?

  • Durch das Kürzen der Miete kann ein Mietrückstand entstehen:
    Bereits bei einer Monatsmiete Rückstand besteht die Gefahr der ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Werden zwei Monatsmieten Rückstand erreicht, dann besteht sogar die Gefahr der fristlosen Kündigung des Mietvertrags, wenn sich herausstellt, dass die Miete nicht hätte gemindert werden dürfen, bzw. ein Gericht feststellt, dass die Minderung viel zu hoch angesetzt war, und einer Kündigung des Vermieters entsprochen wird:

Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags
Fristlose und fristgemäße Kündigung wegen Mietrückstand - wirksam? 

Mietminderung wegen Schimmel - Miete nicht kürzen, sondern unter Vorbehalt zahlen

Wenn Sie die Miete unter Vorbehalt zahlen, dann können Sie später, wenn Sie sich mit dem Vermieter geeinigt haben oder ein Gericht Ihnen eine Mietminderung zugesprochen hat, die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

Die Zahlung unter Vorbehalt teilen Sie dem Vermieter gleich im Brief mit (Musterbrief: Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung)  der Meldung des Mangels mit und setzen Sie dem Vermieter immer auch eine ausreichende Frist für die Beseitigung des Mangels.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: