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Miete für Mietwohnung senken - Anspruch für Mieter - Beispiele
Grundsätzlich kann der Vermieter die Miete verlangen, die zuletzt vereinbart oder durch Mieterhöhung erreicht worden ist.
Der Vermieter muss sich aber an vom Gesetzgeber vorgegebene Begrenzungen halten.
Es gibt einige Fälle, in denen der Vermieter verpflichtet ist, die Miete für die Mietwohnung im laufenden Mietverhältnis zu senken. Diese Möglichkeiten sind in diesem Beitrag besprochen.
Mietsenkung wegen überhöhter Miete bei Wohnungsmangel - Mietpreisbremse
- Besteht in Ihrer Gemeinde Wohnungsmangel und ist die vereinbarte Miete überhöht oder sogar wucherisch, so kann ein Anspruch auf Mietsenkung bestehen.
- Wenn vor Abschluss Ihres Mietvertrages für das Gebiet in dem Sie wohnen die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft gereten ist, kann daraus ein Anspruch bestehen, dass die Miete gesenkt wird.
Miete senken - geringere Wohnungsfläche, Größe der Mietwohnung stimmt nicht
- Wurde im Mietvertrag eine Fläche zugrundegelegt, die deutlich größer ist als die tatsächlich vorhandene Wohnfläche, dann kann ein Anspruch bestehen, wegen der Flächenabweichung die Miete zu senken.
Falsche Wohnfläche der Wohnung - Miete zu hoch - Mietsenkung
Wie die Wohnfläche berechnen?
Mietsenkung wegen veränderter, geringerer Betriebskosten der Mietwohnung
- Sind Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart, und weist eine Betriebskostenabrechnung ein erhebliches Guthaben aus, dann muss der Vorauszahlungsbetrag für die Betriebskosten verringert werden.
Das gilt für die Vorauszahlungen von Heiz- und Warmwasserkosten und auch für andere
kalte Betriebskosten.
Betriebkostenpauschale für die Wohnung ist zu hoch - pauschale Betriebskostenzahlung senken
Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, und sinken die Betriebskosten, so muss der Vermieter ebenfalls die Pauschale senken.
- Wenn Sie eine Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete vereinbart haben, und die darin enthaltenen Betriebskosten sich verringern, muss der Vermieter die Miete ebenfalls entsprechend senken.
Betriebskosten sinken - Miete für Mietwohnung senken
Inklusivmiete, Warmmiete für Untermietvertrag - Betriebskosten enthalten
Mietsenkung wegen Wegfalls von vereinbarten Zuschlägen
- Wurde mit der Miete die Zahlung eines Zuschlags vereinbart, z.B. für Untervermietung oder für eine teilgewerbliche Nutzung, und diese Nutzung fällt weg, dann kann ebenfalls der Anspruch bestehen, dass dieser Zuschlag entfällt - dies wäre jedoch fachlich zu prüfen.
Fallende Mieten für Mietwohnungen führen nicht zu Mietsenkungen
Fällt während Ihrer Mietzeit die Miete für Wohnungen in der Umgebung, dann muss der Vermieter die Miete nicht senken - Sie können höchstens, wenn Ihnen die Kündigung möglich ist, Sie keinen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben oder kein Kündigungsausschluss für den Mietvertrag besteht, mit der gesetzlichen Frist kündigen und eine preiswertere Wohnung anmieten, dabei aber bedenken, dass ein Umzug teuer sein kann und wegen entstehender Kosten keine Ersparnis bei der Miete, auf Jahre hinaus besehen, möglich sein kann.
Ob sich der Vermieter zu einer Mietsenkung bewegen lässt?
Das ist nicht ausgeschlossen, aber selten:
Änderung des Mietvertrags jederzeit möglich
Besondere Regelungen gelten für den Preisgebundenen Wohnraum. ​​​​​
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