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Wann, wie können Mieter die Miete für die Wohnung senken? Beispiele

Grundsätzlich können Vermieter die Miete verlangen, die mietvertraglich vereinbart ist - aber nicht wenn gegen Gesetze verstoßen wird.

Vermieter müssen sich bei Mieterhöhungen an die Gesetze halten

Bei Mieterhöhungen muss sich der Vermieter an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Begrenzungen halten - eine vereinbarte Miete kann überhöht sein:
Mieterhöhung für Mietwohnung - aus welchen Gründen möglich? 

Mieterhöhung - die tatsächliche Wohnfläche, Größe der Wohnung ist maßgeblich â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹

Mieterhöhung für die Wohnung ist nicht immer wirksam

Ist die Mieterhöhung für die Wohnung nicht wirksam, so kann auch dies zu einer Kostenentlastung führen:
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - gesetzliche Merkmale sind einzuhalten!

Mietsenkung wegen überhöhter Miete oder Mietwucher

Hat die Landesregierung für Ihr Gebiet die Mietpreisbremse nicht in Kraft gesetzt, besteht aber in Ihrer Gemeinde Wohnungsmangel und ist die vereinbarte Miete überhöht, dann kann ein Anspruch auf Mietsenkung bestehen.
Mietwucher im Mietrecht - deutlich zu hohe Miete für Wohnung 

Und es bestehen für Mieter auch andere Möglichkeiten, die Miete zu senken.

Als Mieter die Miete für die Wohnung im laufenden Mietverhältnis senken

Es gibt einige Fälle, in denen der Vermieter verpflichtet ist, die Miete für die Mietwohnung im laufenden Mietverhältnis zu senken. Diese Möglichkeiten sind in diesem Beitrag anhand von Beispielen besprochen.

  • Mieter können immer versuchen, mit ihrem Vermieter ins Gespräch zu kommen, ob die Miete gesenkt werden kann. 
    Vielleicht ist der Vermieter ggf. dazu bereit, weil er einsieht, dass die Kostenbelastung nicht mehr zu tragen ist. 
  • Ob sich der Vermieter zu einer Mietsenkung, vielleicht zu einer zeitlich befristeten Mietsenkung bewegen lässt?
    Hierfür kann der Mietvertrag jederzeit einvernehmlich zwischen den Parteien geändert werden:
    Änderung des Mietvertrags jederzeit möglich 
Tipp


Mieter sollten immer prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht - der Kreis der Bezugsberechigten wurde erheblich erweitert:
Wohngeld für Mieter - Zuschuss für Miete, Heizkosten bekommen 

Mietsenkung wegen überhöhter Miete mit der Mietpreisbremse bei Wohnraummangel

Miete senken - die im Mietvertrag angegebene Größe der Mietwohnung stimmt nicht

Mietsenkung wegen veränderter, geringerer Betriebskosten der Mietwohnung

Sind Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart, und weist eine Betriebskostenabrechnung ein erhebliches Guthaben aus, dann muss der Vorauszahlungsbetrag für die Betriebskosten verringert werden.
Das gilt für die Vorauszahlungen von Heiz- und Warmwasserkosten und auch für andere
kalte Betriebskosten.

Betriebskostenabrechnung der Wohnung prüfen - viele Abrechnungen sind falsch

Auch hier besteht die Möglichkeit, die Kostenbelastung zu reduzieren, eine Prüfung der Abrechnung vorzunehmen:
Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung - die Wohnfläche ist falsch 

Betriebskostenabrechnung - Belege für Widerspruch einsehen, prüfen 

Betriebskostenpauschale für Wohnung ist zu hoch - pauschale Betriebskostenzahlung senken

Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, und sinken die Betriebskosten, so muss der Vermieter ebenfalls die Pauschale senken

Mietsenkung wegen Wegfalls von für das Mietverhältnis vereinbarten Zuschlägen

Wurde mit der Miete die Zahlung eines Zuschlags vereinbart, z.B. für Untervermietung oder für eine teilgewerbliche Nutzung, und diese Nutzung fällt weg, dann kann ebenfalls der Anspruch bestehen, dass dieser Zuschlag entfällt - dies wäre jedoch im Einzelfall fachlich zu prüfen - aber vielleicht ist der Vermieter sogar freiwillig bereit, auf einen vereinbarten Zuschlag zu verzichten.

Nicht zu behebende Mängel der Wohnung - dauerhafte Mietminderung

Werden Mängel an der Wohnung nicht vom Vermieter behoben und ist deswegen der Wohnwert gemindert, dann kann für die Wohnung eine Mietminderung, möglicherweise auch auf Dauer, in Frage kommen:
Mietminderung auf Dauer - Mängel an Wohnung nicht zu beseitigen 

Fallende Mieten für Mietwohnungen führen nicht zu Mietsenkungen

Fällt während Ihrer Mietzeit die Miete für Wohnungen in der Umgebung, dann muss der Vermieter die Miete nicht senken - Sie können höchstens, wenn Sie keinen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben oder ein Kündigungsausschluss für den Mietvertrag besteht, mit der gesetzlichen Frist kündigen und - soweit vorhanden - eine preiswertere Wohnung anmieten

  • Dabei ist aber zu bedenken, dass ein Umzug teuer sein kann - wegen entstehender Umzugskosten kann auf Jahre hinaus unter dem Strich keine Einsparung zustande kommen.
Hinweis


Besondere Regelungen gelten für den Preisgebundenen Wohnraum.  ​​​​​



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