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Abnutzung - Mieter ist in der Nutzung der Wohnung beeinträchtigt
Gerade in länger laufenden Mietverhältnissen kann durch vertragsgemäßen Gebrauch eine Abnutzung eintreten, die dann für Mieter keine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung mehr zulässt. Grundsätzlich muss der Vermieter für eine Beseitigung des Mangels sorgen.
Im Lauf der Zeit kommt es regelmäßig zu Abnutzungen, z.B. auch bei mitvermieteter Einrichtung. Wenn solche vertragsgemäßen Abnutzungen dazu führen, dass der Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt ist, ein solcher Mangel vorliegt, muss grundsätzlich der Vermieter die Instandsetzung ausführen.
Mängel der Mietwohnung durch Abnutzung - kein vertragsgemäße Nutzung der Wohnung
Was genau sind Mängel in der Wohnung durch Abnutzung? Und welche Mängel führen dann dazu, dass Mietern keine vertragsgemäße Nutzung möglich ist.
Gilt das für Mängel an einer Wohnungstür, einem Teppichboden, der Badewanne, an Fenstern und Zimmertüren usw.?
Abnutzung - Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung
Sind in der Wohnung durch die vertragsgemäße Nutzung die Oberflächen unansehnlich geworden und soll dieser Zustand verbessert werden, dann spricht man von Schönheitsreparaturen oder Renovierung.
- Schönheitsreparaturen können durch den Mietvertrag auf die Mieter übertragen sein. Dann ist vereinbart, dass der Mieter solche Renovierungen erledigt.
Renovierung, Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
Vielfach sind solche Vereinbarungen unwirksam:
Mieter im Vertrag wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
Abnutzung der Mietwohnung - optische Beeinträchtigung, unschöne Stellen
Es können durch die Abnutzung im Lauf der Mietzeit unschöne Stellen eintreten, die nicht unter die Schönheitsreparaturen fallen, z.B. an den Fußböden, an Teppichböden, an den Sanitärobjekten, der Außenseite von Türen und Fenstern, oder auch im Hausflur.
- Solange dadurch keine Gebrauchsbeeinträchtigung eintritt, wird das meist nicht als Mangel angesehen.
Die Abgrenzung ist oft schwierig: Ist ein Eingangsbereich nur unschön, oder wirkt er auf Besucher abschreckend? Ist die raue Oberfläche einer Badewanne nur hässlich, oder beeinträchtigt sie das Baden?
Weitere Hinweise: Mängel der Mietwohnung - wesentliche Einschränkung der Nutzung?
Abnutzung kann zu Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietwohnung führen
Abnutzung kann auch zur Gebrauchsbeeinträchtigung für die Nutzung der Mietwohnung führen, z.B.:
- Ein sehr unansehnlicher Eingangsbereich oder Fußbodenbelag kann durchaus auf Besucher abschreckend wirken,
- Abgenutzte Stufenkanten einer Treppe können Sturzgefahr mit sich bringen,
- Durch fehlenden oder schadhaften Außenanstrich können die Fenster aufquellen, so dass sie bei Nässe schlecht schließen,
- Wenn die Oberfläche im WC so rau ist, dass eine Reinigung erschwert ist, beeinträchtigt das den Gebrauch.
Es liegt dann ein Mangel vor, der zu einer Mietminderung berechtigen kann, und der Vermieter ist - je nach den Umständen des Einzelfalls - oft auch verpflichtet, den Mangel zu beheben.
Abnutzung, Bagatellschäden - Kleinreparaturen hat oft der Mieter zu zahlen
Für kleine Schäden an Teilen, die viel vom Mieter und den im Haushalt lebenden Personen benutzt werden, kann im Mietvertrag vereinbart sein, dass Mieter selbst verpflichtet sind, die Kosten für die Beseitigung solcher Schäden zu tragen.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - was muss der Mieter zahlen?
Redaktion
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