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Mängel Wohnung - keine Reparatur, Instandsetzung durch Vermieter

In der Mietwohnung oder am Haus ist ein Mangel aufgetreten. Der Vermieter wurde aufgefordert, den Mangel zu beseitigen, aber der Vermieter tut nichts, führt keine Reparatur, Instandsetzung aus. Was ist in einem solchen Fall tun, welche Möglichkeiten bestehen für Mieter für die Durchsetzung der Mängelbeseitigung?

Mängelbeseitigung, Instandsetzung der Mietwohnung ist die Aufgabe des Vermieters

Es ist die Aufgabe des Vermieters, die Wohnung in mangelfreiem Zustand zu erhalten, es sei denn, der Mangel wäre durch den Mieter selbst, seine Mitbewohner oder seine Besucher verursacht worden.

Aber auch dann ist der Vermieter zur Beseitigung des Mangels verpflichtet, kann aber ggf. Schadenersatz fordern.

Tipp


Auch Kleinreparaturen muss der Vermieter in Auftrag geben, auch wenn Mieter bei einer wirksamen Klausel dann die Kosten dafür ggf. zu zahlen haben.

Voraussetzung für die Mängelbeseitigung - Vermieter muss Aufforderung bekommen

Wurde der Vermieter zur Mängelbeseitigung aufgefordert, und wurde dafür eine angemessene Frist gesetzt, dann sollte der Vermieter innerhalb dieser Frist den Mangel beseitigt haben - oder wenigstens die baldige Beseitigung angekündigt bzw. Maßnahmen dafür eingeleitet haben.

Manchmal geschieht aber auch gar nichts.

Vermieter führt trotz Meldung des Mangels keine Reparatur durch - Vermieter mahnen

Oft ist es, bevor eventuell rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn es sich nicht um eine besonders dringende Beseitigung eines Mangels handelt, sinnvoll noch einmal zu mahnen, und dem Vermieter im Schreiben eine kurze Nachfrist zu setzen.

Vermieter macht keine Mängelbeseitigung in der Mietwohnung - Durchsetzung der Reparatur

Geschieht selbst auf eine Mahnung hin nichts, bleibt der Vermieter untätig, wird keine Reparatur durchführt ist noch nicht einmal geplant, dann ist der Vermieter in Verzug. In einem solchen Fall bestehen mehrere Möglichkeiten

- alle nachstehend aufgeführten Möglichkeiten haben ihre praktischen und rechtlichen Tücken, so dass Sie immer anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten, klären, welche Vorgehensweise für eine Mängelbeseitigung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Tipp


Je nach Art des Mangels: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, parallel zur Durchsetzung einer Mängelbeseitigung, die Bauaufsicht einzuschalten:

Bauaufsicht kann auch für Mietwohnungen zuständig sein 



Redaktion


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