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Angefragter Suchbegriff: Schaden des Mieters
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Werden durch Starkregen, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Hausrat des Mieters beschädigt, muss der Mieter den durch das Unwetter entstandenen Schaden oft selbst tragen.. Wasserschaden durch Unwetter - Hausratversicherung leistet meist



