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Angefragter Suchbegriff: fußboden
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Beim Einzug oder Auszug aus der Wohnung, auch während des Mietverhältnisses, ist das Rücken von Möbeln, Verschieben von Sachen üblich - dies gehört zur normalen Nutzung der Wohnung durch den Mieter. Kratzer auf Fußboden der Mietwohnung -
In der Regel muss der Mieter keinen Schadenersatz leisten bei Ausbleichungen, Farbunterschieden des Bodenbelags. Sonneneinwirkungen am Bodenbelag - Ausbleichungen, Verfärbungen durch Sonnenlicht Sonnenlicht führt häufig zu
Bei der Wohnungsrücknahme fordern Vermieter manchmal, dass der Holzfußboden, Dielenboden wegen Gebrauchsspuren, Kratzern abgeschliffen und versiegelt werden muss, verlangen Schadenersatz vom Mieter. Kratzer im Holzfußboden, Dielenboden der Wohnung
Durch normale Abnutzung bzw. Benutzung eines in der Wohnung vorhandenen Bodenbelags verursachen Mieter keinen Schaden. Kein Schaden am Bodenbelag sind normalerweise auch Druckstellen in Bodenbelägen, die durch das Aufstellen von Möbeln,
Ein Mieter muss für Schäden, die sein Hund in der Wohnung anrichtet, etwa am Parkettboden oder einem Holzboden, grundsätzlich unbeschränkt aufkommen, wenn der Mieter sie hätte vermeiden können. Im von einem Landgericht entschiedenen Fall
Manchmal fordern Vermieter im Abnahmeprotokoll bei einer Wohnungsrückgabe, dass der Mieter den Parkettboden abschleifen und versiegeln soll, da dies eine vom Mieter auszuführende Schönheitsreparatur sei. Einer solchen Forderung muss
Wenn der Vermieter beim Auszug verlangt, dass Sie den Parkettboden ölen sollen, ist zu prüfen, ob Sie dazu verpflichtet sind, denn das Ölen des Parketts gehört normalerweise nicht zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen. Hinweis Klauseln
Streit bei der Rückgabe einer Wohnung entsteht häufig über vorhandene Abnutzungsspuren auf Fußbodenbelägen, oft wenn Abnutzungsspuren von einem Bürostuhl verursacht wurden. Holzfußböden, Parkettböden , Teppichboden , auch Laminat
Wurde eine Wohnung mit Teppichboden, Laminat, mit PVC-Fußboden angemietet, dann stellt sich bei der Wohnungsrückgabe häufig die Frage, ob bei diesen Bodenbelägen ein vom Mieter verursachter Schaden zu ersetzen ist. Schadenersatz für
Nachbarn müssen es hinnehmen, dass in einer Wohnung der Teppichboden durch einen Parkettboden ersetzt wird, auch wenn danach Schritte auf dem Parkett deutlich lauter sind als auf dem bisher in der Wohnung verlegten Teppichboden, der
Rund um das Thema Fliesen, mietrechtliche Auswirkungen, Streitigkeiten mit dem Vermieter. Was sollten Mieter für welchen Fall beachten? Als Mieter in der Mietwohnung Fliesen legen, anbringen Möchten Mieter neue Fliesen in der Wohnung
Ein Fliesenspiegel in einer Küche ist zeitgemäß und gehört zur normalen Ausstattung einer Wohnung. Können Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters einen Fliesenspiegel in der Küche anbringen? Anbringen eines Fliesenspiegels als
Ihre Küche hat keinen Fliesenspiegel, die Wände im Bad sind nicht gefliest, die Fliesen gefallen Ihnen nicht, Sie wollen im Flur der Wohnung Fliesen legen? Es ist nicht zu empfehlen, ohne die schriftliche Genehmigung des Vermieters neue
Die Verfärbung von Fugen zwischen den Fliesen im Badezimmer ist meistens Folge eines vertragsgemäßen Gebrauchs - der Mieter ist dann nicht zur Erneuerung verpflichtet. Fugen zwischen den Fliesen sind normalerweise weiß, selten farblich
Bohren und Dübeln ist grundsätzlich erlaubt, im Zusammenhang mit Fliesen ist aber Vorsicht geboten. Bohren zwischen den Fliesen, also in den Fliesenfugen Das Bohren und Dübeln in die Fliesenfugen einer Wand, zum Anbringen
Mieter benötigen für eine bauliche Veränderung in der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters. Das kann für Umbauarbeiten, bei Einbauten in der Wohnung der Fall sein und dies gilt auch für Arbeiten im Bereich des Balkons oder auch in einem
Bei Rückgabe einer Wohnung kommt es wegen Bohrlöchern in Fliesen oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Selbst wenn diese Bohrlöcher mit einer Spachtelmasse verschlossen wurden, kann es doch sein, dass solche Stellen auffällig,
Fliesen lackieren: Wenn Sie sich das Überstreichen der Fliesen mit Lack nicht von Ihrem Vermieter genehmigen und sich nicht gleichzeitig von ihm zusichern lassen, dass Sie Ihren Anstrich bei Auszug nicht entfernen müssen, so kann



